AGB
Für alle Lieferungen von Elektro Zollinger an Verbraucher gelten die untenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).
Die AGB sind ab dem 15.04.2014 gültig.
Vertragspartner
Der Kaufvertrag kommt zustande mit:
Elektro Zollinger Shop
Ifangstrasse 3
CH-8153 Rümlang
MWST Nr. CHE-469.551.128
Inhaber: Tino Zollinger
Für Fragen, Anregungen, Reklamationen und Beanstandungen erreichen Sie uns per E-Mail unter [email protected] .Erfüllungsort und Gerichtstand für alle sich aus den Vertragsbeziehungen ergebenden Rechte: 8157 Dielsdorf, Schweiz
Bilder im Online Shop
Die Produkt Bilder können vom gelieferten Produkt abweichen, bitte kontrollieren Sie den Produkttext vor der Bestellung. Retouren mit der Begründung "falsches Bild" werden nicht akzeptiert.
Angebot und Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Alle Angebote gelten "solange der Vorrat reicht", wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Irrtümer vorbehalten.
Durch Anklicken des Buttons "Bestellen" im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.
Zahlung
Die Zahlung erfolgt gegen Vorkasse (Banküberweisung), PayPal, Postfinance (PostFinance e-finance,PostFinance Card, Mastercard, VISA, American Express), TWINT oder Coinbase (Bitcoin). Die Zahlungskonditionen finden Sie auf der Rechnung vermerkt.
Kauf auf Rechnung mit Teilzahlungsoption (POWERPAY)
MF Group / POWERPAY bietet als externer Zahlungsdienstleister die Zahlungsart “Kauf auf Rechnung” an. Mit der Einzelrechnung können Sie Ihren Onlineeinkauf einfach per Rechnung begleichen. Sollten Sie auf eine Zahlung im vorgegebenen Zeitrahmen verzichten, erhalten Sie nachträglich im Folgemonat eine Monatsrechnung mit Bestellübersicht.
Beim Abschluss des Kaufvertrags übernimmt POWERPAY die entstandene Rechnungsforderung und wickelt die entsprechenden Zahlungsmodalitäten ab. Bei Kauf auf Rechnung akzeptieren Sie zusätzlich zu unseren AGB, die AGB von POWERPAY. (powerpay.ch/de/agb).
Mehrwertsteuer
Alle angezeigten Preise auf der Website sind inklusive 8.1% MwSt.
Mindermengenzuschlag
Für Bestellungen unter 20.00 SFr. Warenwert wird einen Zuschlag von 3.00 Fr. berechnet.
Versandkosten
Lieferpauschale 7.50 SFr. pro Bestellung. Ab 150.00 Fr. Bestellmenge gratis Versand. Gilt nur für Versand innerhalb der Schweiz und Lichtenstein. Versandkosten ausserhalb der Schweiz bitte anfragen.
Ist ein Produkt nicht rechtzeitig lieferbar, informieren wir sie unverzüglich. Es steht Ihnen in einem solchen Fall frei, auf das bestellte Produkt zu warten, die Bestellung zu ändern oder diese zu stornieren. Im Falle einer änderung erhalten Sie eine neue Rechnung mit dem neuen Rechnungsbetrag.
Bei einer Stornierung werden gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstattet.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt innerhalb der Schweiz per Post oder Autokurier, Lieferungen ins Ausland sind auf Anfrage möglich.
Nach Eingang der Zahlung erfolgt der Versand innerhalb von 1- 5 Werktagen (Feller Ediziodue Colore spezial Farben können länger dauern). Verfügbarkeit "Lagernd" bedeute, das Produkt ist bei unserem Grosshändler auf Lager. Transportkosten mit Bergbahnen trägt der Kunde und sind von der gratis Lieferung ausgeschlossen. Gilt für alle Bergbahnen und sonder Transporte, insbesondere Aletsch Riederalp Bahnen AG, 3983 Mörel. Bestellung mit Lieferadresse Samnaun werden nicht bearbeitet und automatisch annulliert.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware Eigentum Elektro Zollinger.
Garantie
Wir gewähren Garantie im Rahmen der Bedingungen des Herstellers. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung sowie Schadensersatz irgendwelcher Art ist ausgeschlossen, soweit der Ausschluss dieser Rechte nicht im Widerspruch zu gesetzlichen Bestimmungen steht.
Wir garantieren, dass die bestellte Ware unser Haus in einwandfreiem Zustand verlässt.
Für Schäden übernimmt Elektro Zollinger keine Verantwortung. Die Transportkosten für die Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers.
Reklamationen
Bei Falschlieferungen können Reklamationen nur innerhalb 5 Tagen akzeptiert werden. Beschädigte Ware muss sofort uns und der entsprechenden Poststelle gemeldet werden.
Umtausch
Umtausch oder Rückgabe ist grundsätzlich möglich sofern die Ware noch original verpackt ist. Ist die Ware bereits ausgepackt oder wurde schon montiert ist die Rücknahme nicht mehr möglich. Manche Produkte sind mit einem Siegel versehen, z.B bei Feller. Ist das Siegel geöffnet kann die Ware nicht mehr zurück genommen werden. Bei Sonderanfertigungen und Sonderbestellungen besteht kein Rückgaberecht. Ist die Verpackung beschädigt oder verschmutzt besteht ebenfalls kein Rückgaberecht. Umtausch oder Rückgabe für Artikel von einem Warenwert unter 30.00 Fr. werden nicht entschädigt. Meter Ware (z.B bei Kable), die für Sie zugeschnitten wurde sind vom Umtausch ausgeschlossen. Rücksendungen ohne die erforderlichen Angaben, wie Absender, Lieferschein, Auftrags-Nr. und einer kurzen Begründung werden nicht bearbeitet. Rücksendung die direkt an den Grossisten gehen werden nicht akzeptiert.
Widerrufsrecht:
Ist grundsätzlich nicht möglich. Liegt eine von uns zu vertretende Falschlieferung vor, so werden Ihnen die entstandenen Versandkosten für die Rücksendung erstattet.
Bitte nehmen Sie in jedem Fall Kontakt mit uns auf.
Zusatzbestimmung
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Nichtige oder unwirksame Bedingungen werden durch die gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.
Installationsarbeiten durch Laien
Der Umfang der Installationsarbeiten, die (von Laien) ohne Bewilligung ausgeführt werden dürfen, ist mit der teilrevidierten NIV, die am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, eingeschränkt worden, weil die bisherige Regelung zu Missbräuchen geführt hat und der eigentliche Sinn der Vorschrift, dass hinter Fehlerstromschutzeinrichtungen einzelne Installationen auch durch dafür nicht ausgebildete Personen erstellt werden können, mehr und mehr unterlaufen wurde. Aktuell dürfen gemäss Art. 16 Abs. 2 Bst. a NIV Personen ohne Bewilligung bloss noch:
· einzelne Steckdosen und Schalter in bestehenden Installationen
· in von ihnen bewohnten Wohnräumen und zugehörigen Nebenräumen
· hinter Verbraucherüberstromunterbrechern an einphasigen Endstromkreisen mit Fehlerstromschutzeinrichtungen für maximal 30 mA Nennauslösestrom installieren.
Unverändert bleibt die Bestimmung, wonach Personen ohne Installationsbewilligung Beleuchtungskörper (damit sind z.B. Lampenfassungen gemeint) und zugehörige Schalter in von ihnen bewohnten Wohnräumen und zugehörigen Nebenräumen montieren und demontieren dürfen (vgl. Art. 16 Abs. 2 Bst. b NIV). Wer über den Geltungsbereich von Art. 16 Abs. 2 Bst. a oder b NIV hinaus ohne Bewilligung Elektroinstallationsarbeiten ausführt, macht sich strafbar. Wer vorsätzlich (mit Wissen und Willen) handelt kann mit Busse bis zu 100‘000 Franken bestraft werden (vgl. Art. 55 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 55 Abs. 1 Elektrizitätsgesetz [EleG; SR 734.0]).
Kontrollvorschriften
Installationsarbeiten, die im Sinne von Art. 16 Abs. 2 Bst. a NIV ohne Bewilligung erstellt werden dürfen, müssen vom Inhaber einer Kontrollbewilligung kontrolliert werden, und die kontrollierende Person muss dem Eigentümer der Installation den Sicherheitsnachweis übergeben (vgl. Art. 16 Abs. 3 NIV). Diese Kontrolle hat – im Interesse des Eigentümers – möglichst zeitnah zu erfolgen. Dieser Vorschrift wird erfahrungsgemäss zu oft nicht nachgelebt, obwohl gerade der Eigentümer ein erhebliches Interesse an deren Einhaltung haben muss. Nach Art. 5 Abs. 1 NIV ist er dafür verantwortlich, dass seine elektrischen Installationen den Anforderungen an die Sicherheit und die Störungsfreiheit entsprechen. Ereignet sich ein Elektrounfall aufgrund unsachgemässer Installationsarbeiten – vor allem, wenn sie durch Laien ausgeführt worden sind – kann dies auch in haftpflichtrechtlicher Hinsicht Folgen für den Eigentümer haben. Gemäss Art. 58 Abs. 1 des Obligationenrechts (SR 220) hat der Eigentümer eines Gebäudes oder eines anderen Werkes den Schaden zu ersetzen, den diese infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von mangelhafter Unterhaltung verursachen. Für die Frage einer allfälligen privatrechtlichen Haftung von Mietern, welche Installationsarbeiten ausführen, wird auf den Fachartikel von Michèle Balthasar im Bulletin SEV/VSE 23/04, «Wenn Mieter die Elektroinstallationen abändern», verwiesen (verfügbar auf www.esti.admin.ch) Eine Kontrolle der Arbeiten nach Art. 16 Abs. 2 Bst. b NIV (Montage und Demontage von Beleuchtungskörpern und zugehörigen Schaltern in selbst bewohnten Räumen und zugehörigen Nebenräumen) ist im Übrigen nicht erforderlich.
Das ESTI als Aufsichts- und Kontrollbehörde im Bereich der elektrischen Niederspannungsinstallationen hat das erklärte Ziel, die Sicherheit dieser Installationen zu fördern und durchzusetzen. Dies ist vor allem im Interesse der Eigentümer, Mieter, Pächter usw., die Laien sind und insofern besonders geschützt werden müssen. Da die erwähnten Vorschriften, aber auch die Gefahren, welche unsachgemäss erstellte elektrische Installationen hervorrufen können, oft nicht genügend bekannt sind, können insbesondere die Bau- und Hobbymärkte sowie die Grossverteiler einen wesentlichen Beitrag zu sicheren elektrischen Installationen leisten, indem sie ihre Kunden beim Kauf von Material für Elektroinstallationsarbeiten entsprechend aufklären oder zumindest sensibilisieren. Dies kann bspw. durch Schulung des Verkaufspersonals oder durch geeignete Hinweise auf oder beim entsprechenden Elektromaterial geschehen. Schliesslich ist es für Laien wichtig zu wissen, dass sie nur wenige, genau eingegrenzte Installationsarbeiten selbst ausführen dürfen.
Elektro Zollinger übernimmt keine Haftung für Installation die nicht durch Elektro Zollinger durchgeführt wurden.